Die Ziehung der Traumhausverlosung findet unter strenger notarieller Aufsicht statt. Im Verlauf werden die Gewinner ermittelt. Darüber hinaus werden die Ergebnisse der Ziehung protokolliert, beurkundet und an die zuständige Glücksspielaufsicht, der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) mit Sitz in Halle, geschickt.