Zu deinem Schutz und dem Schutz von allen anderen Traumhausverlosung-Kunden gibt es in Deutschland das zentrale Spielersperrsystem OASIS, welches Glücksspielsucht bekämpft. Alle Anbieter von Glücksspielen – egal ob online oder offline – sind gemäß dem Glücksspielstaatsvertrag dazu verpflichtet, diese Vorsichtsmaßnahme zu nutzen.
Falls du in OASIS geführt wirst, darfst du zwar grundsätzlich weiter an Lotterien teilnehmen und es besteht für uns keine Verpflichtung, die Abfrage im System vorzunehmen. Sollten wir aber durch andere Umstände von deiner Sperre erfahren (etwa, weil wir eine Abfrage vorgenommen haben, da du auf LOTTO24.de Games spielst), können wir frei entscheiden, ob wir auch dein Spielkonto bei Traumhausverlosung.de schließen.
Gut zu wissen: Du kannst die Sperre aber auch auf eigenen Wunsch einrichten, um dir eine Pause zu gönnen:
Vorübergehende Pause
Hierbei handelt es sich um eine vorübergehende Sperrung deines Traumhausverlosung-Kontos. In dem gesperrten Zeitraum kannst du dich weder einloggen noch Käufe tätigen oder Gewinne ausgezahlt bekommen.
Solltest du ein aktives Abo-Paket haben, nimmt dieses jedoch weiterhin uneingeschränkt teil.
Bitte kündige daher erst dein Abo-Paket, bevor du eine Pause einlegst. Wie du dein Abo-Paket kündigst, erfährst du hier.
Dauerhafte Selbstsperre
Bei einer Selbstsperre werden dein Traumhausverlosung-Konto und auch Konten von anderen Angeboten der LOTTO24 AG geschlossen. Ausstehende Gewinne werden dir automatisch auf dein hinterlegtes Bankkonto ausgezahlt.
Eine erneute Registrierung bei Traumhausverlosung und allen anderen Anbietern der LOTTO24 AG ist nicht mehr möglich.
Wenn du Informationen zum Thema Spielsuchtprävention benötigst, schau gerne mal auf unserer Hilfeseite oder auf www.buwei.de vorbei.